Impressum & AGB


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Daniel Folaron

Dahlienstraße 6a
45772 Marl

 

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0173 59 67 057

 

E-Mail:
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Daniel Folaron 
Dahlienstraße 6a
45772 Marl

 

 

Haftung für Inhalte

 

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Datenschutz Zusammenfassung

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne eine Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies – soweit es möglich ist– immer auf freiwilliger Basis. Wir geben Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (wie beispielsweise bei der Kommunikation über E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Denn ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien. Die Betreiber dieser Seiten behalten sich ausdrücklich vor, im Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, rechtliche Schritte einzuleiten.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsinhalte bei Abschluss

§ 1 Leistungen des Auftragnehmers     

  1. Der Auftraggeber (Veranstalter) beauftragt den Auftragnehmer Sun Entertainment mit der Begleitung der Veranstaltung,              musikalisch, videografisch, fotografisch oder sonstiges.
  2. Datum, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung, Zeiten des Auftritts müssen schriftlich eingetragen und mitgeteilt werden.
  3. Dem Veranstalter sind Art und Stil der Künstler bekannt. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg der Künstler in der Darbietung beim Publikum und der Veranstaltung an sich.
  4. Wünsche des Veranstalters (z.B. hinsichtlich der Musik) werden vom Künstler bestmöglich erfüllt. Spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag wird eine Liste als „Musikwunschliste“ zur Verfügung (per Mail) gestellt. 

§ 2 Equipment 

  1. Folgendes Equipment kann von Sun Entertainment (Auftragnehmer) gestellt werden:
    Licht- und Tonanlagen bis 1000 Gäste.
  1. Details der Technikpakete sind aus dem Angebot zu entnehmen. 
  2. Besondere Erweiterungen der Technikpakete bzw. des Equipments können zusätzlich organisiert werden. Die entstehenden Kosten durch Erweiterung bzw. Mehraufwand werden hinzugefügt und in Rechnung gestellt.

 

§ 3 Aufbau und Durchführung 

  1. Aufbau und Technik-Check erfolgen ca. 1-3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durch den Dienstleister/Künstler.
  2. Der Veranstalter gewährleistet die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten für die Musikanlagen bzw. für das Equipment des gebuchten Dienstleisters.
  3. Der Veranstalter gewährleistet ferner ausreichenden Platz für den gebuchten Dienstleister und eine saubere, ebene Stellfläche für dessen Equipment. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Musikanlage und das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder Fremdkörpern geschützt sind. 
  4. Der Veranstalter hat die Aufsichtspflicht über die Technik von Sun Entertainment bei nicht Anwesenheit des Dienstleisters/Künstler und wird bei einer Beschädigung haftbar gemacht. 
  5. Der Veranstalter gewährleistet eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort sowie einen nahegelegenen PKW-Parkplatz für das Ein-/ und Ausladen des Equipments. 
  6. Im Fall größerer Entfernung zwischen Veranstaltungsort und nächstgelegenem PKW-Parkplatz stellt der Veranstalter Helfer für das Ein-/ und Ausladen des Equipments zur Verfügung.
  7. Der Dienstleister hat Anspruch auf zwei Mitarbeiter (Co-DJ, Helfer, etc.) 

 

§ 4 Vergütung 

Der Veranstalter zahlt dem Dienstleister/Künstler (Auftragnehmer) ein Pauschalhonorar oder in Einzelpositionen. 

 

Zahlungsweise 

  1. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 300,00 € fällig. Dies Deckt die bis zur Veranstaltung erbrachten Dienstleistungen ab. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Vertrages zu leisten. Die Anzahlung wird grundsätzlich nicht zurück erstattet. 
  2. Der Restbetrag ist zahlbar Bar am Veranstaltungstag oder per Überweisung als Vorkasse, spätestens 3 Tage vor der   Veranstaltung in Bar oder Oer Überweisung.
  3. Die Zahlungen per Überweisungen erfolgen auf das folgende Konto: 

    Kontoinhaber:
    Daniel Folaron
    IBAN: DE40 1001 0010 0641 1831 21
    BIC: WELADED1REK

    Bank: Postbank München 

  4. Im Fall der Überschreitung der vereinbarten Veranstaltungsdauer wird ein zusätzlicher Betrag von 150,00 € oder je nach Buchungsart & Künstler € (inklusive 19 % USt.) für jede weitere angefangene Stunde vereinbart.
  5. Eine Abschlussrechnung wird nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Anfallende Kosten durch Nachbuchungen von Equipment oder Dienstleistungen werden auf der Abschlussrechnung aufgelistet und zur Gage hinzugefügt. Es können weitere Rechnungen von Drittanbietern gestellt werden. 

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag 

Rücktritt und Stornierung durch den Veranstalter (Auftraggeber) 

  1. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet der Dienstleister (Auftragnehmer) auf die Bezahlung der vereinbarten Gage. Die bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. 
  2. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, falls der Dienstleister die vereinbarten Leistungen aufgrund nicht von ihm zu verantwortender Umstände (wie etwa höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber) nicht erbringen kann. 
  3. Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich:
    Bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
    Erfolgt dieser Rücktritt allerdings erst danach, wird eine Stornogebühr i. H. v. 50 % der vereinbarten Gage fällig. Weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 75 % der Gage als Stornogebühr berechnet und in Rechnung gestellt. Eine Anzahlung i. H. von max. 300 € wird nicht zurück erstattet. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung entfällt die kostenfreie 90 Tage Stornierungsfrist.
  4. Bei einer Terminverschiebung auf das folgende Jahr, erhöht sich die Gage um 5 %. Ist der Termin frei, sind 20 % der vereinbarten Gage sofort fällig damit weitere Kosten gedeckt werden können. Bei einer Stornierung werden die 20 % gegengerechnet, so dass nur noch die Differenz gezahlt werden muss. Sollte es zu keinen neuen Termin oder zur Einigung kommen, wird Punkt  berücksichtigt.
  5. Eine behördliche Anordnung zur Beschränkung einer zugelassenen Personenzahl auf einer Feier, ist kein Grund für eine Stornierung. Es hindert dem Künstler nicht daran aufzutreten.
  6. Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall zu führen, bleibt hiervon unberührt. 

Rücktritt und Stornierung durch Sun Entertainment (Auftragnehmer) 

  1. Ein Rücktritt durch Sun Entertainment ist nur im Fall höherer Gewalt möglich, insbesondere im Fall von Krankheit oder Unfall. Sun Entertainment verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dem Veranstalter einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. 
  1. Sun Entertainment wird den Veranstalter schnellstmöglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z. B. ärztliches Attest). 
  2. Der Veranstalter verzichtet im Falle von höherer Gewalt auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an Sun Entertainment. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird von Sun Entertainment (Auftragnehmer) nicht zurückerstattet. 

§ 6 Haftung 

  1. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, es sei denn, der Schaden wird durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Dienstleisters von Sun Entertainment verursacht. 
  2. Der Veranstalter haftet für durch Gäste vor, während oder nach der Veranstaltung verursachte Schäden am Equipment und Musikdatenträgern des DJs bzw. des Künstlers.
  3. Der Dienstleister wie z.B. der DJ haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Veranstaltung aufgrund nicht von ihm zu verantwortender Umstände (Unwetter, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen, Stromausfall- oder Stromschwankungen auf Seiten des Veranstalters oder sonstige Fälle höherer Gewalt) entstehen.

 

§ 7 GEMA-Gebühren 

  1. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Abrechnung und Abführung eventuell anfallender Gebühren an die GEMA. Für rein private Veranstaltungen besteht keine Gebührenpflicht.  

§ 8 Verpflegung/Getränke 

  1. Der Veranstalter stellt dem Dienstleister alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.

§ 9 Werbung & Promotion 

  1. Dem Veranstalter wird gestattet die oben angegebene Veranstaltung unter anderem mit dem Namen des Künstlers zu bewerben. Mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn lässt der Veranstalter, dem jeweils gebuchten Dienstleister, das Promotion-Material zukommen. 

  2. Der Dienstleister/Künstler behält sich das Recht vor, Aufzeichnungen der Veranstaltung durchführen zu dürfen. Diese Mittschnitte bzw. Bilder werden mit dem Einverständnis des Veranstalters zur Werbezecken auf den Webseiten und auf den sozialen Netzwerken von Sun Entertainment und Partnern veröffentlicht. Das Material wird nicht an Dritte abgeben. 

  3. Es wird eine mündliche Aufklärung ausgesprochen. 

  4. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen vollständig oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder - bei Fehlen einer solchen Vorschrift - eine Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zufälligerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.